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DNA & Co. – die Theorie hinter dem Vaterschaftstest.

In den letzten Jahren hat die Molekularbiologie gewaltige Fortschritte erzielt. Deshalb ist es heute möglich, biologische Verwandtschaftsverhältnisse kostengünstig und nur mit einem Wangenabstrich in einer Präzision zu bestimmen, die früher undenkbar gewesen ist. Das Verfahren, das hierbei zum Einsatz kommt, kennen Sie unter der Bezeichnung „genetischer Fingerabdruck“.

Für ein Abstammungsgutachten analysieren wir den genetischen Fingerabdruck des möglichen Vaters, der Mutter und des Kindes. Dafür isolieren wir zunächst das im Wangenabstrich enthaltene Erbgut (DNA), das in der Regel ausreicht, um relevante Abschnitte zur Unterscheidung zu gewinnen. Mithilfe der PCR-Methode vermehren wir im Normalfall 15 verschiedene DNA-Abschnitte, um Aussagen über das Verwandtschaftsverhältnis treffen zu können. Die vermehrte DNA wird mittels Gelektrophorese der Größe nach aufgetrennt und offenbart so die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen Testpersonen.

Im Vergleich müssen die Ergebnisse beim Kind in jedem Abschnitt in einem Allel – das ist eine spezifische DNA-Sequenz auf dem Chromosom, der Mensch erbt immer ein Allel von der Mutter und eines vom Vater – die gleiche Abschnittslänge wie der Vater vorweisen. Finden sich dagegen genetische Merkmale, die weder von der Mutter noch vom getesteten Mann stammen, können wir diesen als biologischen Vater ausschließen.

Finden sich die entsprechenden Merkmale des Kindes auch beim untersuchten Mann, wird ein statistischer Wert berechnet, der die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft ausdrückt. Unter Einbeziehung der Mutter erreichen wir bei unseren Gutachten eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von über 99,9999%, womit die Vaterschaft als „praktisch erwiesen“ gilt.

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