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Der Vaterschaftsnachweis

Soll die Klärung einer Vaterschaft nur zur Eigeninformation erfolgen, so kann hierfür auch ein Vaterschaftsnachweis verwendet werden. Der Vaterschaftsnachweis ist, im Gegensatz zum Abstammungsgutachten (auch Vaterschaftstest genannt), nicht zur Vorlage bei Behörden geeignet.

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Bei einem Vaterschaftsnachweis wird auf die Untersuchung der Mutter verzichtet. Deshalb hat ein Vaterschaftsnachweis natürlich eine geringere Vaterschaftswahrscheinlichkeit bzw. weniger Ausschluss-Konstellationen im Vergleich zum Gutachten.

Die Dokumentation der Ergebnisse unterscheidet sich auch zwischen Vaterschaftstest und Vaterschaftsnachweis. Sind beim Gutachten alle Systeme mit den gefundenen Allelen einzeln aufgeführt, so werden beim Vaterschaftsnachweis lediglich der Untersuchungsumfang und die Anzahl der Ausschlüsse oder die Vaterschaftswahrscheinlichkeit angegeben. Papacheck GmbH bietet jedoch die Möglichkeit, einen Vaterschaftsnachweis nachträglich zu einem Abstammungsgutachten / Vaterschaftstest aufzuwerten.

Somit kann anhand des Ergebnisses des Vaterschaftsnachweises entschieden werden, ob der Vaterschaftsnachweis zu einem Abstammungsgutachten / Vaterschaftstest qualifiziert werden soll.

Wird aufgrund des Ergebnisses des Vaterschaftsnachweises (wenn demnach z. B. der Mann als Erzeuger des Kindes ausgeschlossen ist) ein Abstammungsgutachten/Vaterschaftstest für das Jugendamt benötigt, so kann der Vaterschaftsnachweis ergänzt werden. Hierzu muss dann die Mutter des Kindes miteinbezogen werden. Hierfür wird an die Mutter des Kindes ein weiteres Entnahmeset mit Probenmaterial für die Mutter versandt.

Liegen dann die Untersuchungsergebnisse von Kind, Mutter und möglichem Vater vor, so kann ein Abstammungsgutachten/Vaterschaftstest erstellt werden. Dieses Gutachten entspricht dann allen Vorgaben, die in Deutschland an ein Abstammungsgutachten gestellt werden.

Papacheck GmbH bietet somit die Möglichkeit der Ergänzung des Vaterschaftsnachweises zu einem Abstammungsgutachten / Vaterschaftstest. Hier muss für den möglichen Vater und das Kind die Probenentnahme nicht wiederholt werden. Er werden lediglich die Upgrade-Kosten von 89,- € für die Untersuchung der mütterlichen Probe fällig. Dieses Vorgehen spart Zeit und Geld.

Zu beachten ist, dass die Probenentnahme auch für einen Vaterschaftsnachweis bei einem Arzt zu erfolgen hat. Bei minderjährigen Kindern muss die Mutter bei der Probenentnahme anwesend sein und die schriftliche Einwilligung zum Vaterschaftsnachweis geben. Auch für den Vaterschaftsnachweis gilt bei minderjährigen Kindern: heimliche Vaterschaftsnachweise ohne Wissen und schriftliche Zustimmung durch die sorgeberechtigte Mutter sind verboten und strafbewährt.

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