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Untersuchung der Abstammung zum Zwecke der Familienzusammenführung

In Deutschland regelt das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) unter § 36 den Nachzug sonstiger Familienangehöriger aus dem Ausland.

Nach § 36 Absatz 1 haben Eltern eines minderjährigen Ausländers mit Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 und 2 oder Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3) einen Anspruch auf Familiennachzug, sofern sich in Deutschland nicht bereits ein personensorgeberechtigter Elternteil aufhält.

In der Praxis müssen die Eltern nachweisen, dass es sich wirklich um ihre Kinder (im biologischen Sinne) handelt. Dies erfolgt mithilfe eines Abstammungsgutachtens, das den Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes entsprechen muss. Somit findet auch die Richtlinie der Gendiagnostikkommission Anwendung.

Ein Abstammungsgutachten, das der Ausländerbehörde zum Zwecke der Familienzusammenführung vorgelegt wird, sollte folgende zentrale Punkte erfüllen:

Identitätssicherung

Aus einem Abstammungsgutachten muss eindeutig die Identität der Proben hervorgehen. Hierzu wird ein Identitätsbogen angefertigt, auf dem die Passdaten, die Unterschrift und ein Daumenabdruck der Probanden dokumentiert sind. Dieser Identitätsbogen ist ein zentraler Bestandteil des Abstammungsgutachtens.

Probenentnahme

Die Probenentnahme und Erstellung des Identitätsbogens muss durch eine in diesem Verfahren neutrale und sachkundige Person (möglichst ein Arzt oder Ärztin) erfolgen. Bei Probenentnahmen im Ausland werden häufig nur Ärzte, die der Botschaft angehören oder von der Botschaft benannt wurden, als Probennehmer anerkannt. Die Probenentnahme in Deutschland kann bei einem Arzt nach Wahl erfolgen.

Zuverlässiger Versand

Die Entnahmeröhrchen und die notwendigen Formulare werden in der Regel über das Auswärtige Amt in Berlin an die Deutschen Botschaften weltweit weitergeleitet. Der Versand über kommerzielle Postdienstleister hat sich gerade in Afrika nicht bewährt. Es ist besonders ärgerlich, wenn Proben auf dem Rückweg verloren gehen und die Probenentnahme wiederholt werden muss, da die Probanden oftmals weite Anreisewege zur Botschaft haben. Ein weiterer Aspekt ist die Verwendung von Abstrichbestecken, bei denen die DNA nach der Entnahme konserviert wird. Da der Transport meistens über eine Woche dauert, müssen dafür besonders geeignete Abstrichsysteme verwendet werden).

Schnelle Bearbeitung

Die Organisation der Proben über die jeweiligen Botschaften ist schon sehr zeitaufwendig (in der Regel 6 – 8 Wochen). Daher sollte im Labor keine lange Wartezeit mehr anfallen. Bei Papacheck GmbH liegen die Ergebnisse in der Regel zwei Werktage nach Probeneingang vor. Dies gehört zu unserem Service und muss nicht - wie in anderen Laboren teilweise üblich - mit einem Expresszuschlag zusätzlich erkauft werden.

Akkreditiertes Untersuchungslabor

Das Gendiagnostikgesetz schreibt aus Gründen der Qualitätssicherung (ein Fehlgutachten kann fatale emotionale und finanzielle Folgen haben) vor, dass die Labore, die Proben zum Zwecke der Erstellung eines Abstammungsgutachtens untersuchen, akkreditiert sein müssen. Diese Akkreditierung nimmt in Deutschland die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) vor. Der Gesetzgeber hat jedoch keinen Strafkatalog erstellt, der die Labore sanktioniert, die Abstammungsgutachten ohne Akkreditierung erstellen. Daher gibt es Anbieter, die Abstammungsuntersuchungen durchführen, aber nicht akkreditiert sind. Gutachten solcher nicht akkreditierten Labore werden von den Behörden nicht anerkannt und müssen durch ein akkreditiertes Labor neu erstellt werden.

Das Labor der Papacheck GmbH ist durch die DAkkS akkreditiert und nimmt an den geforderten Ringversuchen regelmäßig mit Erfolg teil.

Mit einem Auftrag für ein Papacheck-Abstammungsgutachten ist die Probenorganisation in erfahrenen Händen, eine schnelle Bearbeitung garantiert und die Gewissheit gegeben, dass das Gutachten allen Vorgaben zur Vorlage bei den Behörden entspricht.

Sie haben Fragen?

Die Experten von Papacheck stehen Ihnen für mehr Informationen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns persönlich an fünf Tagen in der Woche – rufen Sie uns an!


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