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vaterschaftstest










Der Vaterschaftstest

Sie wollen wissen, wer der Vater ist?

Der Vaterschaftstest ist ein aktuelles und ebenso brisantes Thema. Die Berichte über Vaterschaftsklagen häufen sich derzeit in den Medien. Das verwundert nicht, da nach Meinung der Sachverständigen ca. 10 Prozent aller Kinder von einem anderen Mann als dem Vermuteten abstammen.

Auf einen Vaterschaftsnachweis müssen sich alle Beteiligten verlassen können, da das Ergebnis meist weit reichende Konsequenzen nach sich zieht. Wir legen daher besonderen Wert auf äußerste Sorgfalt bei den DNA-Analysen, um die hohen Qualitäts­anforderungen zu erfüllen.
Damit Sie sicher sein können, bieten wir Ihnen den DNA-Test papacheck® mit einer Ergebnissicherheit von über 99,99% an. Unser Entnahmeset enthält alle für eine korrekte Probenentnahme notwendigen Formulare und Wangen­abstrich­bürstchen.

Inhalt des papacheck-Entnahmesets
  1. Drei Probenröhrchen:
    Blau (KV) für den mögl. Vater
    Grün (KD) für das Kind
    Rot (KM) für die Mutter
  2. Drei Abstrichbürsten
  3. Informationsbroschüre
  4. Formulare für:
    • Auftrag
    • Aufklärung/Verzicht
    • Einwilligung
    • Identitätssicherung
  5. Aufkleber Rückantwort
papacheckpack


Probenentnahme

Am 1. Febraur 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Das Gendiagnostikgesetz regelt genetische Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung genetischer Proben und den Umgang mit daraus resultierenden Daten.

Neben den Vorgaben hinsichtlich medizinisch relevanter Genuntersuchungen regelt das GenDG auch genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung. Die für die Abstammungs­begutachtung wichtigsten Punkte hierbei sind:

Vor Abgabe der Proben soll eine ärztliche Aufklärung aller Beteiligten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung erfolgen. Besteht bei den Beteiligten nicht der Wunsch nach einer ärztlichen Aufklärung, so kann auf diese verzichtet werden. Die erfolgte Aufklärung oder ggf. der ausdrückliche Verzicht auf die Aufklärung muss schriftlich dokumentiert werden und dem Labor, das mit der Abstammungs­begutachtung beauftragt wird, vorgelegt werden.

Nach erfolgter Aufklärung oder ggf. dem Verzicht auf Aufklärung muss von allen Beteiligten eine schriftliche Einwilligungs­erklärung in die genetische Untersuchung unterzeichnet werden.

Die Erstellung des schriftlichen Identitätsnachweises der beteiligten Probanden ist auch weiterhin erforderlich, da dieser in den Richtlinien zur Erstattung von Abstammungs­gutachten verlangt wird.

Das Unterschreiben der oben genannten Formulare (Aufklärung bzw. ggf. Aufklärungs­verzicht, Einwilligung, Niederschrift über die Identität der Probanden) und die Probenentnahme haben in Gegenwart einer neutralen Person (Arzt, Rechtsanwalt, Jugendamts­mitarbeiter) zu erfolgen. Die neutrale Person zeichnet die Formulare jeweils gegen und verschickt die Proben anschließend an das Labor.

Für die Erstellung von privat in Auftrag gegebenen Abstammungs­gutachten ergeben sich nach derzeitiger Gesetzeslage zwei Möglichkeiten:

  • Die beteiligten Personen gehen zu einem Arzt/einer Ärztin ihres Vertrauens. Diese/r übernimmt die Aufklärung, läßt anschl. von den Probanden Einwilligung und Aufklärungs­erklärung im Sinne des GenDG unterzeichnen, führt Identitäts­sicherung, Probenentnahme und Probenversand durch.
  • Die Beteiligten wünschen keine Aufklärung im Sinne des GenDG. Dieser Verzicht auf Aufklärung wird in Gegenwart einer neutralen Person (z. B. Jugendamtsmitarbeiter/in) schriftlich dokumentiert (Aufklärungsverzicht). Die Dokumentation der Einwilligung in die Untersuchung, die Identitäts­sicherung und die Probenentnahme kann dann in Gegenwart der neutralen Person vorgenommen werden. Der Probenversand erfolgt ebenfalls durch die neutrale Person.
  • Proben, die nicht in Gegenwart einer neutralen Person entnommen wurden, können aufgrund des Gendiagnostik­gesetzes nicht durch die papacheck GmbH untersucht werden.



Was bedeutet Ihr Untersuchungsbericht?
Nach Durchführung des Tests erhalten Sie von uns einen Befund, in dem die genauen Analyseergebnisse aufgeführt sind. Hier sehen Sie einen Ausschnitt aus der Tabelle.



Besitzt ein Mann alle Merkmale, die in der vierten Spalte genannt werden (gelb markiert), so kommt er als Erzeuger der KV-Probe in Frage. Alle Übereinstimmungen sind grün markiert. Aus der statistischen Häufigkeitsverteilung der übereinstimmenden Merkmale wird dann die Vater­schafts­wahrscheinlichkeit (W) errechnet.
Stimmen drei oder mehr Merkmale zwischen Spalte vier und fünf nicht überein (dann rot markiert), kommt er nicht als Vater der Person infrage, der die Probe KD entnommen wurde.

Ist das Ergebnis vor Gericht zu verwenden?
Aufgrund spezifizierter Anforderungen des neuen GenDG an die Gutachter weisen wir darauf hin, dass die Gutachter der papacheck GmbH die in den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten geforderte dreijährige Zusatzausbildung durchlaufen haben.
Die Gutachten der Papacheck GmbH sind daher an die Richtlinien nicht lediglich angelehnt oder entsprechen nur in der Durchführung der Analysen den Richtlinien, sondern sie entsprechen in allen Punkten (insbesondere Punkt 4.1 Qualifikation) den Richtlinien zur Erstattung von Abstammungsgutachen.
Die Entscheidung über die Verwertbarkeit der Ergebnisse obliegt letztendlich den zuständigen Jugendämtern oder Gerichten.