Forum Sanitas 4/2012 - page 2

hen), besser ausprägen, als im Bereich
der Gene. Ändert sich einer der „Buch-
staben“ im Genbereich, so kann dies für
den jeweiligen Organismus unter Um-
ständen schwere Folgen in Form einer
Erbkrankheit haben. Mutationen im nicht
codierenden Bereich („junk-DNA“) ha-
ben in der Regel keine Erbkrankheit zur
Folge. Daher sind im nicht codierenden
Bereich mehr Unterschiede in der DNA
der einzelnen Personen vorhanden, die
auch auf Nachkommen vererbt werden.
Für die Analyse im Bereich der Abstam-
mungsbegutachtung und der Forensik
haben sich die sogenannten „Short Tan-
dem Repeats“ (STR) als optimal heraus-
gestellt. Bei den STR‘s handelt es sich
um kurze DNA-Abschnitte (meist 4 bis 5
Basen), die mehrfach hintereinander auf
dem DNA-Strang liegen (daher der Na-
me: Short= 4-5 Basen, Tandem = hinter-
einander, Repeats = Wiederholungen).
Die Individuen unterscheiden sich nicht
im Aufbau einer Wiederholungseinheit,
sondern darin, wie oft diese hintereinan-
der vorkommen. Die Anzahl der Repeats
lässt sich über eine exakte Längenmes-
sung eines bestimmten Abschnitts der
DNA errechnen. Die Anzahl der Repeats
wird auch weitervererbt und eignet sich
so zur Abstammungsbegutachtung.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden,
welche Fragestellungen in der Abstam-
mungsbegutachtung neben dem klas-
sischen Vaterschaftsfall (mögl. Vater,
Mutter, Kind) befriedigend gelöst wer-
den können.
Der Trend, die Abstammung durch ein
privat in Auftrag gegebenes Abstam-
mungsgutachten zu klären, nimmt zu.
Neben der Abklärung einer möglichen
Vaterschaft in Zusammenhang mit ei-
ner Vaterschaftsanerkennung beim Ju-
gendamt (die i.d.R. Alimentezahlungen
nach sich zieht) werden auch immer öf-
ter Abstammungsgutachten in Auftrag
gegeben, bei denen die „Kinder“ schon
im fortgeschrittenen Alter sind. Motive
hierfür sind unter anderem Erbschafts-
fragen, aber auch die Frage der eige-
nen ungeklärten Herkunft. Gerade in der
Generation der Kriegsheimkehrer des 2.
Weltkriegs sind oft noch Abstammungs-
fragen offen.
Leben die entsprechenden Personen
noch und wirken freiwillig am Abstam-
mungsgutachten mit, so gibt es hier kei-
nen Unterschied zu den Standard-Gut-
achten. Ist aber z.B. der mögliche Vater
bereits verstorben oder möchte nicht bei
einem Abstammungsgutachten mitwir-
ken, müssen andere Wege in der Ab-
stammungsbegutachtung eingeschlagen
werden.
Grundsätzlich muss jede lebende Per-
son, deren Probe für ein Abstammungs-
gutachten untersucht wird, in diese Un-
tersuchung eingewilligt ­haben §8 Gendi-
agnostikgesetz ­(GenDG).
Ist ein möglicher gemeinsamer Va-
ter bereits verstorben oder willigt nicht
in den Vaterschaftstest ein, ist die Mög-
lichkeit eines (Halb-)Geschwisterschafts-
tests gegeben. Hierbei ist einerseits nur
die Einwilligung der beiden möglichen
Geschwister notwendig, andererseits
kann aber auch nur eine Aussage über
einen gemeinsamen Vater getroffen
werden, nicht aber über eine bestimmte
Person als Vater.
Bei einem Geschwistertest sind in der
Regel nicht so eindeutige Aussagen zu
erwarten (25%ige Übereinstimmung der
ererbten Merkmale) wie bei direkten Va-
terschaftsgutachten (unter Einbeziehung
der Mutter in das Abstammungsgutach-
ten 100%ige Übereinstimmung der er-
erbten Merkmale, ohne Mutter 50 %).
Man sieht, dass die vermeintlich ein-
fache Fragestellung einer möglichen
Voll- oder Halbgeschwisterschaft ohne
Untersuchung der Mutter oder weiterer
bekannter Geschwister durch Analyse
von Standard STR-Systemen oft nicht zu
einem befriedigenden Ergebnis – näm-
lich einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit
von > 99,9 %, wie von der Richtline ge-
fordert – führt. Dies gilt insbesondere für
eine mögliche (Halb-)Geschwisterschaft
zwischen einer Frau und einem Mann.
Liegt eine solche Fragestellung vor, ist
die alleinige Untersuchung der beiden
Personen meist nicht ausreichend. Um
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Forum Sanitas – Das informative Medizinmagazin • 4. Ausgabe 2012
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