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vaterschaftstest










Analyse des Y-Chromosoms
Für Abstammungsgutachten, bei denen nicht alle beteiligten Personen untersucht werden können (Defizienzgutachten), ist die Analyse der y-chromosomalen Merkmalssysteme in bestimmten Konstellationen sehr aufschlussreich.

Was ist das Y-Chromosom?
Der Bauplan aller Lebewesen ist in der sogenannten DNA chemisch codiert. Die gesamte DNA ist in Chromosome unterteilt. Man kann informations­technisch die Chromosomen wie einzelne Bücher eines mehrbändigen Werks sehen. Jeder Mensch hat je einen Chromosomensatz von seiner Mutter und seinem Vater geerbt. Ein Chromosomensatz besteht aus 23 Autosomen und einem geschlechts­spezifischen Chromosom (Gonosomen). Vereinfacht gesagt steht in den Autosomen, wie ein Mensch aufgebaut ist, in den Gonosomen finden sich die Angaben zu seinem Geschlecht. Männer besitzen als Gonosomen ein Y- und ein X-Chromosom, Frauen hingegen zwei X-Chromosome. Frauen können auf ihre Kinder also nur ein X-Chromosom übertragen, Männer aber entweder ein X- (das Kind ist dann ein Mädchen) oder ein Y-Chromosom (das Kind ist dann ein Junge). Das besondere am Y-Chromosom besteht darin, dass es als einziges Chromosom alleine vorkommt. Jedes andere Chromosom ist doppelt vorhanden. Deshalb kann das Y-Chromosom keine genetische Information mit einem anderen Y-Chromosom austauschen (Crossover). Die Autosomen und die X-Chromosomen bei Frauen tauschen DNA-Stücke miteinander aus. Alle männlichen Kinder haben demnach eine exakte Kopie des Y-Chromosoms ihres Vaters. Dies gilt auch, wie in der folgenden Grafik dargestellt, über mehrere Generationen hinweg. Das Y-Chromosom ist bei allen männlichen Personen (blaues Quadrat) gleich. Demnach haben die männlichen Urenkel das gleiche Y-Chromosom.




In welchen Fällen ist die Analyse von Y-chromosomalen Systemen sinnvoll?

1. Beispiel: Vaterschaftsanalyse bei einem männlichem Kind, wobei der mögliche Vater und dessen Eltern verstorben sind, der leibliche Bruder des mögl. Vaters aber in die Analyse miteinbezogen werden kann.



GV – Großvater – GM – Großmutter, KM – Kindsmutter, KV – möglicher Kindsvater, BV – Bruder des mögl. Kindsvaters, KD – Kind.

Der Großvater (GV) des Kindes (KD) hat auf seine beiden Söhne (KV und BV) sein Y-Chromosom vererbt. Dieses muß der mögliche Vater (KV) auch auf seinen Sohn (KD) übertragen haben.
Hat das Kind die gleichen Merkmale auf dem Y-Chromosom wie der Bruder des KV, so steht fest, dass beide aus der gleichen männlichen Linie stammen. Unter der Voraussetzung, dass der Kindsmutter kein anderer Verwandter aus der männlichen Linie des KV beigewohnt hat, kann diese Überein­stimmung der Merkmale als Vaterschafts­beweis gesehen werden.
Weichen die Merkmale auf dem Y-Chromosom von KD und BV voneinander ab, so kommt der verstorbene KV nicht als Vater des Kindes infrage. Dies gilt aber nur, wenn es sich bei KV und BV um leibliche Brüder handelt, also beide von GV abstammen.


2. Beispiel: Zwei Männer möchten wissen, ob sie von einem gemeinsamen Vater abstammen wobei die Eltern verstorben sind.



KV – Kindsvater, KM – Kindsmutter, KD1 – Kind 1, KD2 – Kind 2

Stimmen KD1 und KD2 in ihren Y-Chromosomalen Merkmalen überein, so stammen sie mit einer großen Wahrscheinlichkeit aus der gleichen männlichen Linie. Ist die Bedingung erfüllt, dass die Mutter mit keinem anderen Mann aus der gleichen männlichen Linie Geschlechtsverkehr hatte, so können KD1 und KD2 davon ausgehen, dass sie einen gemeinsamen Vater haben.

Stimmen die Y-Chromosomalen Systeme nicht überein, so ist davon auszugehen, dass beide Männer (KD1 und KD2) von verschiedenen Vätern abstammen.

Die oben genannten Betrachtungen sind unabhängig davon, ob KD1 und KD2 von einer gemeinsamen Mutter oder verschiedenen Müttern abstammen.