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Qualität |
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Die Ergebnisse eines Vaterschaftsnachweises können die gesamte
Lebensplanung verändern. Deshalb müssen an die Analytik und an die
Verarbeitung der Daten höchste Ansprüche gestellt werden. Die Mitarbeiter
der papacheck GmbH sind sich dieser Tatsache bewusst, deshalb hat die
Qualitätssicherung höchste Priorität.
Die papacheck GmbH hat für die Verwaltung und Auswertung der Daten eine eigene
Laborsoftware fertigen lassen.
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Diese Software verwaltet und überprüft alle für den Vaterschaftsnachweis relevanten Daten.
Eine Farbcodierung und Vorbeschriftung der Röhrchen durch die papacheck GmbH
hilft den Probanden, sich vor Verwechslung der Röhrchen bei der
Probenentnahme zu schützen.
Bei jeder Analyse werden Kontrollen bekannter Proben mitgeführt, um die
erhaltenen Ergebnisse auf Korrektheit überprüfen zu können.
Hoher Qualitätsstandard
Auf einen Vaterschaftsnachweis müssen sich alle Beteiligten unbedingt verlassen können!
Um die Qualität unserer Untersuchungen auch nach außen zu dokumentieren, nehmen wir regelmäßig und erfolgreich am weltweiten Ringversuch der renommierten GEDNAP (German DNA Profiling Group) teil, der von der Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin durchgeführt wird.
Die Papacheck GmbH ist Gründungsmitglied von VALID e.V. (Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland e.V.) und hat sich verpflichtet, den hohen VALID-Qualitätsstandard einzuhalten. Damit ist sichergestellt, dass die Vaterschaftsnachweise stets nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und in bestmöglicher Qualität erstellt werden.
Aufgrund spezifizierter Anforderungen des neuen GenDG an die Gutachter weisen wir darauf hin, dass die Gutachter der papacheck GmbH die in den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten geforderte dreijährige Zusatzausbildung durchlaufen haben.
Die Gutachten der Papacheck GmbH sind daher an die Richtlinien nicht lediglich angelehnt oder entsprechen nur in der Durchführung der Analysen den Richtlinien, sondern entsprechen in allen Punkten (insbesondere Punkt 4.1 Qualifikation) den Richtlinien zur Erstellung von Abstammungsgutachen.
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