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vaterschaftstest










Qualität

Die Ergebnisse eines Vaterschaftsnachweises können die gesamte Lebensplanung verändern. Deshalb müssen an die Analytik und an die Verarbeitung der Daten höchste Ansprüche gestellt werden. Die Mitarbeiter der papacheck GmbH sind sich dieser Tatsache bewusst, deshalb hat die Qualitäts­sicherung höchste Priorität.
Die papacheck GmbH hat für die Verwaltung und Auswertung der Daten eine eigene Laborsoftware fertigen lassen.

Diese Software verwaltet und überprüft alle für den Vaterschafts­nachweis relevanten Daten.
Eine Farbcodierung und Vorbeschriftung der Röhrchen durch die papacheck GmbH hilft den Probanden, sich vor Verwechslung der Röhrchen bei der Probenentnahme zu schützen.

Bei jeder Analyse werden Kontrollen bekannter Proben mitgeführt, um die erhaltenen Ergebnisse auf Korrektheit überprüfen zu können.

Hoher Qualitätsstandard

Auf einen Vaterschaftsnachweis müssen sich alle Beteiligten unbedingt verlassen können!

Um die Qualität unserer Untersuchungen auch nach außen zu dokumentieren, nehmen wir regelmäßig und erfolgreich am weltweiten Ringversuch der renommierten GEDNAP (German DNA Profiling Group) teil, der von der Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin durchgeführt wird.

Die Papacheck GmbH ist Gründungs­mitglied von VALID e.V. (Kooperations­gemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungs­gutachten in Deutschland e.V.) und hat sich verpflichtet, den hohen VALID-Qualitäts­standard einzuhalten. Damit ist sicher­gestellt, dass die Vaterschafts­nachweise stets nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und in bestmöglicher Qualität erstellt werden.

Aufgrund spezifizierter Anforderungen des neuen GenDG an die Gutachter weisen wir darauf hin, dass die Gutachter der papacheck GmbH die in den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungs­gutachten geforderte drei­jährige Zusatz­ausbildung durchlaufen haben.

Die Gutachten der Papacheck GmbH sind daher an die Richtlinien nicht lediglich angelehnt oder entsprechen nur in der Durchführung der Analysen den Richtlinien, sondern entsprechen in allen Punkten (insbesondere Punkt 4.1 Qualifikation) den Richtlinien zur Erstellung von Abstammungsgutachen.