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vaterschaftstest










Methodik
Untersuchungsmethoden
Die Fortschritte in der Molekularbiologie haben dazu geführt, dass sich biologische Verwandtschafts­verhältnisse auf der Ebene des Erbgutes (der DNA) kostengünstig und mit minimalen Probenmengen in einer Präzision klären lassen, die vor einigen Jahren noch undenkbar war. Das Verfahren, mit dem das Erbgut auf Unterschiede zwischen einzelnen Personen getestet wird, nennt man, da das Ergebnis so individuell wie ein Fingerabdruck ist, "genetischer Fingerabdruck".

Um den genetischen Fingerabdruck einer Person zu erhalten, muß zunächst die Erbsubstanz (DNA) isoliert werden. Die DNA findet sich in nahezu allen Körperzellen. Als schmerzfreie und einfach durchführbare Methode zur DNA-Gewinnung hat sich der Wangen­schleimhaut­abstrich bewährt. Die Schleimhautzellen, die auf einem speziellen Wattestäbchen haften bleiben, wenn man mit ihm auf der Innenseite der Wange entlangreibt, reichen aus, um den genetischen Fingerabdruck durchzuführen.
Die Menge an DNA, die man aus einem Wangenabstrich erhält, genügt i.d.R., um die DNA-Abschnitte, die Unterschiede zwischen einzelnen Individuen enthalten, mithilfe der PCR- Methode zu vermehren. Im Regelfall werden 17 verschiedene Abschnitte in der DNA vermehrt, um eine Aussage über das Verwandtschafts­verhätnis zu erhalten. Die vermehrte DNA wird dann mittels Gelelektrophorese ihrer Größe nach aufgetrennt. Der Unterschied zwischen einzelnen Individuen zeigt sich dann in der unterschiedlichen Größe der vermehrten DNA-Abschnitte.

Vergleicht man jetzt die Ergebnisse zwischen einem Kind und seinem möglichen Vater, so muß das Kind in jedem der 17 verschiedenen DNA-Abschnitte in einem Allel (jede Person hat ein Allel vom Vater und ein Allel von der Mutter) die gleiche Abschnittslänge wie der Vater besitzen. Ist dies nicht in allen Abschnitten der Fall (Ausnahme: mögliche Mutationen), so kann der Mann als Erzeuger des Kindes ausgeschlossen werden.
Hier sehen Sie ein Beispielergebnis der DNA-Analyse:
Stellt man die Kurven übereinander, erkennt man, ob ein Mann als Vater eines Kindes infrage kommt. Man bestimmt, welches Merkmal von der Mutter auf das Kind vererbt wurde (1. Ausschlag auf gleicher Höhe), und ob der zweite Ausschlag (Merkmal) sich in der Probe des möglichen Vaters findet. In der linken Grafik kommt der Mann als Vater infrage, in der rechten Grafik stehen keine Ausschläge von Kind und Mann übereinander. Dieser Mann ist hier als Vater auszuschließen.