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Formulare |
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Identitätsnachweis
Zu einem Abstammungsgutachten gehört der Nachweis über die Identität der untersuchten Personen. Denn nur so kann auch für Dritte (z.B. Jugendamt) nachgewiesen werden, dass die richtigen Personen untersucht wurden.
Hierfür haben wir den Identitätsnachweis eingeführt. Auf einem dem Entnahmeset beiliegenden Formular, der sog. "Niederschrift über die Identität der Probanden", bestätigt der Arzt, von welchen Personen die Proben stammen.
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Bei der Durchführung einer Identitätssicherung sind einige Punkte zu
beachten, deshalb erhalten Sie mit Ihrem individuellen Identitätsbogen von
uns eine ausführliche Anleitung mit Checkliste zur Durchführung. Ein Identitätsbogen kann nur gültig sein, wenn er komplett und korrekt nach Checkliste ausgefüllt und unterschrieben ist. Die korrekte Erstellung wird von der papacheck GmbH überprüft und durch einen Stempel bestätigt. Der Identitätsbogen ist Teil des Gutachtens!
Auftragsformular
Mit diesem unterschriebenen Formular beauftragen Sie die papacheck GmbH mit der Erstellung eines Abstammungsgutachten.
Aufklärungsformular
Auf diesem Formular bestätigen alle am Gutachten beteiligten Personen, dass sie durch einen Arzt oder Abstammungsgutachter über die Abstammungsbegutachtung aufgeklärt wurden. Der Arzt, durch den die Aufklärung erteilt wurde, bestätigt dies ebenso mit seiner Unterschrift auf dem Formular.
Einwilligung
Auf diesem Formular erklären alle am Gutachten beteiligten Personen, dass sie mit der Durchführung eines Abstammungsgutachtens einverstanden sind. Für nicht Einwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder, wird die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten erklärt. Der Arzt bestätigt auch hier die Einwilligung der beteiligten Personen.
Verzichtserklärung
Besteht bei den am Gutachten beteiligten Personen kein Bedarf an einer Aufklärung gemäß Gendiagnostikgesetz, so können diese schriftlich den Verzicht auf Aufklärung erklären. Wird auf die Aufklärung durch einen Arzt oder Sachverständigen schriftlich verzichtet, so ist die Entnahme auch bei anderen neutralen Personen wie Jugendamtsmitarbeitern oder Anwälten möglich. Die Identitätssicherung, der Auftrag und die Einwilligung müssen aber auch bei Aufklärungsverzicht schriftlich dokumentiert werden.
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