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vaterschaftstest










Formulare

Identitätsnachweis

Zu einem Abstammungs­gutachten gehört der Nachweis über die Identität der untersuchten Personen. Denn nur so kann auch für Dritte (z.B. Jugendamt) nachgewiesen werden, dass die richtigen Personen untersucht wurden. Hierfür haben wir den Identitäts­nachweis eingeführt. Auf einem dem Entnahmeset beiliegenden Formular, der sog. "Niederschrift über die Identität der Probanden", bestätigt der Arzt, von welchen Personen die Proben stammen.

Bei der Durchführung einer Identitätssicherung sind einige Punkte zu beachten, deshalb erhalten Sie mit Ihrem individuellen Identitätsbogen von uns eine ausführliche Anleitung mit Checkliste zur Durchführung. Ein Identitätsbogen kann nur gültig sein, wenn er komplett und korrekt nach Checkliste ausgefüllt und unterschrieben ist. Die korrekte Erstellung wird von der papacheck GmbH überprüft und durch einen Stempel bestätigt. Der Identitätsbogen ist Teil des Gutachtens!


Auftragsformular

Mit diesem unterschriebenen Formular beauftragen Sie die papacheck GmbH mit der Erstellung eines Abstammungsgutachten.


Aufklärungsformular

Auf diesem Formular bestätigen alle am Gutachten beteiligten Personen, dass sie durch einen Arzt oder Abstammungs­gutachter über die Abstammungs­begutachtung aufgeklärt wurden. Der Arzt, durch den die Aufklärung erteilt wurde, bestätigt dies ebenso mit seiner Unterschrift auf dem Formular.


Einwilligung

Auf diesem Formular erklären alle am Gutachten beteiligten Personen, dass sie mit der Durchführung eines Abstammungs­gutachtens einverstanden sind. Für nicht Einwilligungsfähige Personen, wie z.B. Kinder, wird die Einwilligung durch die Erziehungs­berechtigten erklärt. Der Arzt bestätigt auch hier die Einwilligung der beteiligten Personen.


Verzichtserklärung

Besteht bei den am Gutachten beteiligten Personen kein Bedarf an einer Aufklärung gemäß Gendiagnostik­gesetz, so können diese schriftlich den Verzicht auf Aufklärung erklären. Wird auf die Aufklärung durch einen Arzt oder Sachverständigen schriftlich verzichtet, so ist die Entnahme auch bei anderen neutralen Personen wie Jugendamtsmitarbeitern oder Anwälten möglich. Die Identitäts­sicherung, der Auftrag und die Einwilligung müssen aber auch bei Aufklärungs­verzicht schriftlich dokumentiert werden.