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vaterschaftstest










Geschwisteranalyse – Verwandtenanalyse

Neben der klassischen Vater- oder Mutterschaftsanalyse können durch die auf DNA-(Erbgut-) Untersuchungen basierenden Analysen auch Fragen der Geschwisterschaft und anderer Verwandtschaftsgrade geklärt werden.

Geschwister- und Verwandtschaftsanalysen sind aus der Sichtweise eines Abstammungsgutachters sog. Defizienzgutachten. Unter Defizienzgutachten versteht man Vaterschaftsanalysen, bei denen nicht alle beteiligten Personen zur Untersuchung zur Verfügung stehen.
Als Beispiel soll hier eine Geschwisteranalyse mit der Fragestellung, ob die Personen KD1 und KD2 vom gleichen Erzeuger abstammen, aufgezeigt werden. Beide Personen haben verschiedene Mütter, der möglich Vater ist verstorben.

Im Stammbaum stellt sich die Situation folgendermaßen dar:



KM - Kindsmutter, KV – Kindsvater, KD1 – Kind 1, KD2 – Kind 2

Könnte man auf biologisches Untersuchungsmaterial des mutmaßlichen Vaters zurückgreifen (z. B. Biopsie-Material aus einem Krankenhaus), so wäre die Frage nach der Vaterschaft des Verstorbenen eindeutig zu klären, indem ein Vaterschaftstest mit zwei Kindern durchgeführt wird.

Ist aber von dem möglichen gemeinsamen Vater kein biologisches Material mehr vorhanden, so müssen aus den Untersuchungsergebnissen der bekannten „Kinder“ die Werte des möglichen Vaters rekonstruiert werden. Dies ist möglich, da ja jeder Elternteil einen von seinen zwei Chromosomensätzen auf die Kinder vererbt. Hierbei hilft es sehr, wenn die Mütter der beiden „Kinder“ mituntersucht werden. Sind auch Untersuchungsergebnisse von den Müttern vorhanden, so kann festgestellt werden, welche Merkmale von der Mutter auf das Kind übertragen wurden. Die anderen Merkmale müssen dann zwangsläufig vom biologischen Vater stammen. Würden die Mütter nicht mituntersucht, ist die Zuordnung nicht gegeben. Dies wirkt sich dann in der Wahrscheinlichkeitsberechnung aus, da von jeweils beiden Merkmalen aus einem System die Übereinstimmung mit dem möglichen Vater berücksichtigt werden muss.
Bei einem Defizienzgutachten gilt immer: je mehr sichere verwandte Personen (1. oder 2. Grades) mit in die Untersuchungen einbezogen werden können, desto sicherer das Ergebnis.
Beispiel:
Wenn wie im oben gezeigten Beispiel noch Geschwister von KD1 (hier als KD3 u. KD4



bezeichnet) zur Untersuchung zur Verfügung stehen, lassen sich die Merkmale des KV weitgehend aus den Merkmalen der Kinder (KD1, 3, 4) rekonstruieren. Diese für KV rekonstruierten Daten können dann direkt mit KD2 verglichen werden und so sicher die Kindschaft von KD1 zu dem KV und die Geschwisterschaft zu KD1, 3 und 4 bestimmt werden.